Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Abwendung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit. Sie ist damit das angestrebte Ergebnis des Arbeitsschutzes: Arbeitsschutz beschreibt die Aufgabe, der Begriff Arbeitssicherheit das Ergebnis. Die Arbeitssicherheit zählt zu den Kernaufgaben eines Unternehmens, in erster Linie aus humanen Gründen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen: Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl den Unternehmen als auch der Gesellschaft viel Geld. Oft werden Mängel in der Arbeitssicherheit auch als Anzeichen für negative Arbeitsqualität und schlechte Qualifikation der Führungskräfte gesehen.
- Beratung zur Arbeitsplatzbeurteilung / Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitstätten-Begehungen im Betrieb und auf Baustellen, einschließlich Protokollierung des sicherheitstechnischen Zustandes
- Gefährdungsbeurteilungen z.B. nach Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und Maschinenverordnung
- Durchführung von orientierenden Messungen z.B. Beleuchtung und Lärm
- Durchführung sicherheitstechnischer Bewertungen zur Festlegung von Prüffristen
- Erfassung von Bio- und Gefahrstoffen, Bearbeitung des Katasters und Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und sicherheitstechnisch wichtiger Arbeitsvorgänge
- Schulung und Unterweisung von Arbeitnehmern, Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten und Auszubildenden im Auftrag des Arbeitsgebers
- Vorschläge zur Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung
- Tätigkeiten als Strahlenschutzbeauftragter nach Strahlenschutzverordnung
- Wahrnehmung von Aufgaben:
des Sachkundigen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen nach TRGS 519 des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach Baustellenverordnung
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